Die Erprobungsstufe findet ihre rechtliche Grundlage im
Schulverwaltungsgesetz des Landes NRW. Dort heißt es in § 5 u.a.
In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden
jeweils die Klassen 5 und 6 als Erprobungsstufe geführt. Die
Erprobungsstufe hat das Ziel, in einem Zeitraum der Erprobung,
der Förderung und der Beobachtung in Zusammenarbeit mit
den Erziehungsberechtigten die Entscheidung der Schule über
die Eignung des Schülers/der Schülerin für die gewählte
Schulform sicherer zu machen.
Um diese Ziele zu erreichen werden die KlassenlehrerInnen und FachlehrerInnen sorgfältig
unter besonderer Berücksichtigung der Arbeit in der Erprobungsstufe (ES) ausgewählt.
Dies ist insbesondere deshalb von großer Bedeutung, weil die ES - anders als
jede andere Stufe der weiterführenden Schulen - unmittelbar an die
Arbeitsergebnisse und Arbeits-techniken der Grundschule anknüpft und sich
dabei (möglichst) ohne Bruch allmählich von ihr löst und zu den Arbeitsweisen
hinführt, die für die besuchte Schulform typisch sind.
Von der abgebenden Grundschule
unterscheidet sich die Arbeit in
der ES dadurch, dass sie von
Beginn an von dem Bildungsziel
der gewählten weiterführenden
Schule bestimmt sein muss, d.h.
in unserem Fall vom Bildungsziel
der Allgemeinen Hochschulreife,
dem
ABITUR.
Im Verlauf der Klassen 5 und 6
werden pro Schuljahr vier
Erprobungsstufen- oder Be-
obachtungskonferenzen
durchgeführt, zu denen -
insbesondere während der Klasse
5 - auch die ehemaligen
KlassenlehrerInnen der
Grundschulen eingeladen werden.
Die Durchführung dieser Beobachtungskonferenzen ist gesetzlich
vorgeschrieben. Allerdings werden wir an unserer Schule bemüht sein, die
Beurteilung der uns anvertrauten SchülerInnen erst allmählich vorrangig unter
dem Leistungsaspekt zu verstehen.
So wird z.B. bei der ersten Beobachtungskonferenz im ersten Halbjahr der
Klasse 5 über Noten nur in Ausnahmefällen gesprochen; vielmehr dienen die
Gespräche hauptsächlich dem Austausch mit den ehemaligen Grundschullehrern
/ Grundschullehrerinnen, um zu einer fundierten Einschätzung zu gelangen,
wie dem Schüler oder der Schülerin der Übergang zum Gymnasium gelungen
ist und
ob aus unserer Sicht die richtige Schulwahl getroffen wurde.
Wichtig ist uns in dieser schulischen Phase der
enge und intensive Kontakt zum Elternhaus.
Hierzu dienen neben den
......wöchentlichen Sprechstunden der Kollegen / Kolleginnen
......die Elternsprechtage, die einmal pro Halbjahr angeboten werden,
......der jährliche Tag der offenen Tür,
......die Elternabende zweimal pro Jahr und
......(in vielen Klassen) die Elternstammtische.
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