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Die Erprobungsstufe findet ihre rechtliche Grundlage im
Schulverwaltungsgesetz des Landes NRW. Dort heißt es in § 5 u.a. |
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In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden
jeweils die Klassen 5 und 6 als Erprobungsstufe geführt. Die Erprobungsstufe hat das Ziel, in einem Zeitraum der Erprobung, der Förderung und der Beobachtung in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung der Schule über die Eignung des Schülers/der Schülerin für die gewählte Schulform sicherer zu machen. |
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Um diese Ziele zu erreichen werden die KlassenlehrerInnen und FachlehrerInnen sorgfältig
unter besonderer Berücksichtigung der Arbeit in der Erprobungsstufe (ES) ausgewählt. |
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Dies ist insbesondere deshalb von großer Bedeutung, weil die ES - anders als
jede andere Stufe der weiterführenden Schulen - unmittelbar an die Arbeitsergebnisse und Arbeits-techniken der Grundschule anknüpft und sich dabei (möglichst) ohne Bruch allmählich von ihr löst und zu den Arbeitsweisen hinführt, die für die besuchte Schulform typisch sind. |
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Von der abgebenden Grundschule
unterscheidet sich die Arbeit in der ES dadurch, dass sie von Beginn an von dem Bildungsziel der gewählten weiterführenden Schule bestimmt sein muss, d.h. in unserem Fall vom Bildungsziel der Allgemeinen Hochschulreife, dem ABITUR. |
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Im Verlauf der Klassen 5 und 6
werden pro Schuljahr vier Erprobungsstufen- oder Be- obachtungskonferenzen durchgeführt, zu denen - insbesondere während der Klasse 5 - auch die ehemaligen KlassenlehrerInnen der Grundschulen eingeladen werden. |
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Die Durchführung dieser Beobachtungskonferenzen ist gesetzlich
vorgeschrieben. Allerdings werden wir an unserer Schule bemüht sein, die Beurteilung der uns anvertrauten SchülerInnen erst allmählich vorrangig unter dem Leistungsaspekt zu verstehen.
So wird z.B. bei der ersten Beobachtungskonferenz im ersten Halbjahr der
Klasse 5 über Noten nur in Ausnahmefällen gesprochen; vielmehr dienen die Gespräche hauptsächlich dem Austausch mit den ehemaligen Grundschullehrern / Grundschullehrerinnen, um zu einer fundierten Einschätzung zu gelangen, |
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wie dem Schüler oder der Schülerin der Übergang zum Gymnasium gelungen
ist und |
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ob aus unserer Sicht die richtige Schulwahl getroffen wurde.
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Wichtig ist uns in dieser schulischen Phase der
enge und intensive Kontakt zum Elternhaus.
Hierzu dienen neben den
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......wöchentlichen Sprechstunden der Kollegen / Kolleginnen
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......die Elternsprechtage, die einmal pro Halbjahr angeboten werden,
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......der jährliche Tag der offenen Tür,
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......die Elternabende zweimal pro Jahr und
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......(in vielen Klassen) die Elternstammtische.
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