Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023

Keine Sonderregelungen mehr für den Schulbereich – weiterhin gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause!

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona auf seiner Homepage informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.