Kriterien zur Aufnahme in Klasse 5

Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen,

unsere Schule stellt grundsätzlich 112 Schulplätze zur Verfügung, bei Bedarf können 8 Schulplätze hinzukommen. Im Falle eines Anmeldeüberhangs greifen gemäß §46 Abs.6 SchulG und §1 Abs.2 APO SI voraussichtlich folgende Kriterien zur Aufnahme in Klasse 5:

  1. Schülerinnen und Schüler der Kommunen Alfter, Bornheim und Swisttal werden im Aufnahmeverfahren gleichbe­handelt. Schülerinnen und Schüler der Nachbarkommunen Bonn, Brühl und Wesseling können gegenüber den o.g. Kommunen dann nur nachrangig aufgenommen werden.
  2. Geschwisterkinder
  3. Ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  4. Losverfahren

Wir möchten mit dieser Klarstellung mögliche Unsicherheiten ausräumen.

26.09.2019, Christian Dubois, Schulleiter