Alle wichtigen Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten werden vom Schulministerium zentral veröffentlicht und von der Schule umgesetzt. Einige Aspekte werden im Folgenden hervorgehoben oder schulisch konkretisiert dargestellt.
1. Hygiene und Infektionsschutz am AvH (25.04.22)
3. Distanzunterricht am AvH (04.08.22)
1. Hygiene und Infektionsschutz am AvH (Stand 04.08.22)
-
Schulbesuch möglichst symptomfrei: Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben (gemeint sind bereits leichte Erkältungssymptome); dies gilt auch zu allen anderen Zeiten im neuen Schuljahr. Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause. Dabei gilt grundsätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.
-
Masken: Das Schulministerium empfiehlt allen Schüler*innen und allen Beschäftigten das Tragen einer Maske innerhalb des Schulgebäudes zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter. Weiteres hierzu siehe MSB-Homepage.
- Testungen: In der aktuellen Pandemiesituation ist ein verpflichtendes regelmäßiges Testen nicht erforderlich. Es kann aber Anlässe geben, bei denen ein Test zusätzliche Sicherheit geben kann und vor allem hilft, das Risiko weiterer Ansteckungen zu begrenzen. Weiteres hiezu siehe MSB-Homepage.
- Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen.
- Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.
- Durch die anlassbezogenen Testungen zu Hause bleiben die früheren regelmäßigen Schultestungen weiterhin entbehrlich. Testungen in der Schule werden daher nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule.
3. Distanzunterricht am AvH (Stand 04.08.22)
Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Quarantäne befinden und akut nicht erkrankt sind, nehmen verpflichtend am Distanzunterricht via Teams gemäß Stundenplan teil. Sollte Ihr Kind erkrankt sein, bitten wir Sie a) wie gewohnt hierüber vor Unterrichtsbeginn das Sekretariat zu informieren und b) in der SI die schriftliche Entschuldigung digital an die Klassenlehrkraft zu senden.
- Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 war der Unterrichtsbetrieb am AvH wieder vollständig und uneingeschränkt im Präsenzunterricht und nach Stundentafel gestartet. Der Unterricht erfolgte im etablierten Zeit-Rhythmus von 7.50 Uhr bis 13.05 Uhr bzw. 15.30 Uhr in ungeteilten Lerngruppen im üblichen Klassen- oder Kursverband.
- 03.08.2020: Einführung einer allgemeinen Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände
- 14.12.2020 bis 11.01.2021: Mix aus PU und DU für alle Schülerinnen und Schüler
- 12.01.2021 bis 21.02.2021: DU für alle Schülerinnen und Schüler
- 22.02.2021 bis 14.03.2021: JgSt. 5 bis EF in DU; Q1 und Q2 in voller Kursstärke im PU
- 15.03.2021 bis 11.04.2021: JgSt. 5 bis EF in einem täglichen Wechsel aus DU und PU als synchroner Hybridunterricht; Q1 und Q2 in voller Kursstärke im PU
- 12.04.2021: Einführung einer allgemeinen Testpflicht für alle am Schulleben beteiligten Personen
- 12.04.2021 bis 18.04.2021: JgSt. 5 bis EF in DU; Q1 und Q2 in voller Kursstärke im PU
- 19.04.2021 bis 30.05.2021: JgSt. 5 bis EF in einem täglichen Wechsel aus DU und PU als synchroner Hybridunterricht; Q1 in voller Kursstärke im PU
- 31.05.2021 bis Schuljahresende: Regulärer PU in allen Lerngruppen
- 02.04.2022: Ende der allgemeinen Maskenpflicht
- 25.04.2022: Ende der allgemeinen Testpflicht